Gas-Haus-Schau
Ab der Hauptabsperreinrichtung Ihres Haus-Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Gasinstallation in den Händen des Eigentümers. Mit Änderung der technischen Regeln für Gasinstallationen wurde die Überprüfung zur jährlichen Verpflichtung erhoben. Im Rahmen der Verkehrsicherungspflicht und des Gaslieferungsvertrages sind Eigentümer zur regelmäßigen Überprüfung der Hausgasleitung verpflichtet. Spätestens im Schadensfall muss dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden. Wir bieten an, zusammen mit der jährlichen Abgaswegeüberprüfung bzw. Immissionsschutmessung alle Erdgasleitungen auf Dichtheit und einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsführungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und vorhandene Be- und Entlüftungsöffnungen von nachträglich angebrachten Verkleidungen an frei verlegten Innenleitungen zu kontrollieren.